AGB
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1. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher und elektronischer Form mit magon (Josef Bierenz-Gasse 8/26, 2700 Wiener Neustadt - nachfolgend magon genannt) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).
Selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich Bezug auf die AGB genommen wird, gelten diese für alle gegenwärtigen bzw. Zukünftigen Projekte von magon gegenüber dem Auftraggeber. Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den entsprechenden Angeboten und Verträgen geregelt.
2. Angebot und Preisangaben
2.1. Die Vergütung für die vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt nach den unterzeichneten Vertragsbedingungen und Gebühren inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer.
2.2. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind bei Angebotserstellung zu definieren und zu verschriftlichen. Sämtliche Preisangaben beziehen sich ausschließlich auf die vorab vereinbarten Leistungen und explizit nicht auf etwaige Zusatzaufträge im Laufe der Leistungserbringung.
2.3. Zusätzliche Aufträge werden - entsprechend des nachweislichen Mehraufwandes und der zum Zeitpunkt gültigen Verrechnungssätze - in Rechnung gestellt.
2.4. Sollte es im Laufe der Leistungserbringung zu zeitlichen Verzögerungen oder unverhältnismäßigen Erschwernissen kommen, welche nicht von magon selbstverschuldet sind, werden diese ebenso entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Verrechnungssätze in Rechnung gestellt.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Dateien zeitgerecht und im vollen Umfang zur Verfügung zu stellen. Ein etwaiger durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehender Zeitverzug wird entsprechend des entstehenden Mehraufwandes und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Verrechnungssätze in Rechnung gestellt.
3.2. Der Auftraggeber garantiert mit der Bereitstellung der für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, dass diese weder Urheber- oder Kennzeichenrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für allfällige Rechtsverletzungen und hat magon für sämtliche dadurch entstehenden Nachteile und Schäden finanziell zu kompensieren.
3.3. Sofern Vorentwürfe und Designvorschläge vorab vom Auftraggeber zu genehmigen sind, werden ihm diese elektronisch zur Freigabe übermittelt. Sie gelten automatisch als genehmigt, wenn keine Rückmeldung binnen drei Werktage ab Eingang erfolgt. Sollte nach Verstreichen dieser Frist ein Änderungswunsch bestehen, wird dieser entsprechend des entstehenden Mehraufwandes und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Verrechnungssätze in Rechnung gestellt.
4. Leistungstermine
4.1. Angegebene Leistungs- und Fertigstellungstermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verpflichtend vereinbart wurden, gelten lediglich als annähernde und unverbindliche Richtlinien. Verbindliche Fristen sind vorab schriftlich zu dokumentieren und von magon zu bestätigen.
4.2. Bei Nichteinhaltung einer vorab vereinbarten verbindlichen Frist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er magon schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese ohne Leistungserbringung verstrichen ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Verzögerung oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
4.3. Im Falle einer Leistungsverzögerung, die auf die verspätete Übermittlung von projektrelevanten Unterlagen und Dateien seitens des Auftraggebers zurückgeht und die Finalisierung des Auftrags erschwert oder unmöglich macht, ist magon dazu berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall werden sämtliche bis zum Vertragsabbruch erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsabwicklung
5.1. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen 14 Tage ab Ausstellungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2. Grundsätzlich ist die Vergütung für sämtliche vertraglich definierten Leistungen vorab zur Gänze zu bezahlen, sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen festgelegt wurden. Im Einzelfall kann eine Zahlungsabwicklung mittels zweier Teilrechnungen vereinbart werden, wobei 50% des vereinbarten Gesamtpreises jeweils vor und nach Leistungserbringung zu begleichen sind. In jedem Fall ist die Form der Honorarbegleichung vorab zu verschriftlichen und von beiden Vertragspartnern zu bestätigen.
5.3. Bei Zahlungsverzug oder unzureichender Begleichung werden zusätzlich Verzugsgebühren in Höhe von 10% der Gesamtrechnung und Mahnspesen in Höhe von 7,- Euro pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt
5.4. Bei Zahlungsverzug oder unzureichender Rechnungsbegleichung ist magon nach angemessener Nachfristsetzung dazu berechtigt, sämtliche vereinbarten Leistungen stillzulegen und erst nach Zahlungseingang fortzusetzen. Selbiges gilt, wenn die Vertragspartner eine Zahlung mittels zweier Teilrechnungen vereinbart haben und die Anzahlung über 50% der Gesamtrechnung nicht fristgerecht erbracht wurde.
5.5. Sofern nichts Gegenteiliges vereint wurde, werden dem Auftraggeber sämtliche Rechnungen elektronisch oder auf dem Postweg zugesandt. Elektronische Rechnungen sind mit einer gültigen digitalen Signatur zu versehen, wodurch sie Originaldokumenten in ihrer rechtlichen Gültigkeit gleichgestellt sind.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. magon übernimmt die Verantwortung für die vollständige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
6.2. Von der Haftung ausgenommen sind Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen, die auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien (Grafiken, Bilddaten, Texte, Logos etc.) zurückzuführen sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Bereitstellung rechtlich geprüfter, zur Verwendung geeigneter Daten.
6.3. magon übernimmt die Verantwortung für Schäden und Mängel, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Verletzung vertragsverbindlicher Pflichten zustande kommen - nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit oder unbeabsichtigter Mängel.
6.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das fertiggestellte Produkt gewissenhaft zu überprüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zu kommunizieren. Im Falle berechtigter und fristgerechter Einwände stehen dem Auftraggeber Verbesserungen und Anpassungen durch magon zu. magon behält sich ausdrücklich vor, bei Unverhältnismäßigkeit der Revisionen eine Mängelbehebung zu verweigern oder entsprechend des Mehraufwandes und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Verrechnungssätze gesondert zu verrechnen.
6.5. Nach Ablauf der 7-tägigen Frist wird das Projekt als genehmigt und abgenommen erachtet. Sämtliche Änderungswünsche nach Abnahme des Projektes müssen entsprechend des jeweiligen Mehraufwandes in Rechnung gestellt werden
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Sämtliche erbrachten Leistungen verbleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum von magon.
8. Vertragsdauer & Kündigung
8.1. Die Vertragsverbindlichkeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner und endet mit dem vereinbarten Vertragsabschluss. Sämtliche Inhalte können bei beidseitigem Einverständnis aktualisiert und erweitert werden.
8.2. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Kündigung ist schriftlich an Josef Bierenz-Gasse 8/26, 2700 Wiener Neustadt oder per E-Mail an office@magon.io zu adressieren. Eine Kündigung tritt mit sofortiger Wirkung ein. Ausgenommen davon sind langfristige Leistungsverträge, welche unter 8.7. gesondert erörtert werden.
8.3. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch magon erbrachten Leistungen werden nach nachweislich abgeleisteten Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt.
8.4. magon ist befugt den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen - allenfalls auch ohne Angabe von Gründen aber insbesondere wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragsbestandteile verstößt.
8.5. Begründete, schwerwiegende Fälle für eine Kündigung umfassen:
- Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch Verschulden des Auftraggebers behindert und wird auch nach Festlegung einer Nachfrist von 14 Tagen verzögert.
- Der Auftraggeber verstößt gegen grundlegende Vertragsbedingungen wie beispielsweise Mitwirkungspflichten oder Zahlungsfristen und reagiert auch nach schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht.
- Der Auftraggeber wird zahlungsunfähig oder befindet sich in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren.
8.6. Im Falle einer durch magon initiierten und - wie unter 8.5. definiert - berechtigten Vertragskündigung werden die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen nach nachweislich abgeleisteten Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt.
8.7. Im Falle einer Kündigung von längerfristigen Verträgen, bei denen Vorauszahlungen getätigt wurden (wie etwa bei SEO Optimierung, Web Hosting, Wartung etc.) ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vor Vertragserneuerung zu berücksichtigen. Eine Kündigung tritt erst nach Ablauf des bereits bezahlten Zeitraumes in Kraft. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Kündigung ist daher nicht möglich, weil die bereits bezahlte Leistung zur Gänze erbracht wurde.
8.8. Auch in diesem Fall werden bei Zahlungsverzug oder unzureichender Begleichung zusätzliche Verzugsgebühren in Höhe von 10% der Gesamtrechnung und Mahnspesen in Höhe von 7,- Euro pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt.
9. Webhosting und Domain
9.1. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie Webhosting oder Domains gelten die AGB der jeweiligen Drittanbieter. magon haftet ihnen gegenüber in diesem Zusammenhang nicht für AGB Verstöße durch den Auftraggeber.
9.2. Die Kündigung des Webhosting- oder Domaindienstes hat die Löschung sämtlicher Daten zur Konsequenz. Eine etwaig gewünschte Datensicherung durch magon ist als zusätzliche Leistungserbringung zu verstehen und wird entsprechend der gültigen Verrechnungssätze verrechnet.
10. Kennzeichnung und Referenz
10.1. magon ist befugt, eine Verlinkung auf die firmeneigene Website auf dem fertiggestellten Produkt zu hinterlegen. Diese kann entweder als Grafik oder Text erfolgen und wird ästhetisch so integriert, dass sie nicht störend auffällt. Eine eigenständige Entfernung dieser Kennzeichnung ist unzulässig und nur nach vorheriger Absprache und mit vorab vereinbartem Aufpreis möglich.
10.2. magon ist zudem befugt, aus Referenzgründen auf fertiggestellte Projekte zu verweisen und eine Beschreibung der jeweiligen Aufträge auf der firmeneigenen Website zu hinterlegen. Außerdem ist magon dazu befugt, das Kundenprojekt auf den eigenen Sozialen Netzwerken und etwaigen Newslettern aus Marketinggründen anzugeben.
11. Nutzungsrechte, Lizenzschlüssel
11.1. Mit Zahlungseingang für sämtliche Leistungen überträgt magon dem Auftraggeber ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Zur Verfügung gestellte Inhalte, Logos, Grafiken etc. sind somit ausschließlich für den vorab definierten und vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.
11.2. Darüber hinaus stellt magon dem Auftraggeber vereinzelt kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern unentgeltlich zur Verfügung, welche sofort mit Ablauf des Vertragsverhältnisses verfallen. Eine ordnungsgemäße Funktion gewisser Internetdienste ist somit nicht mehr garantiert. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall die Möglichkeit, den entsprechenden Lizenzschlüssel nach Vertragsende bei magon käuflich zu erwerben.
12. Datenschutz
12.1. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert. Diese Daten sind auf das erforderliche Minimum beschränkt und umfassen:
- Stamm- und Kontaktdaten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail Adresse, Telefon- und Faxnummer, Staatsangehörigkeit
- Identifikationsnachweis: Reisedokumente (Passdaten, Passnummer, ausstellende Behörde, Nationalität, Ablaufdatum) und Ausweise (Personalausweis, Führerschein)
- Bankverbindung: IBAN, BIC
12.2. Personenbezogene Daten werden im Falle einer Domain-Registrierung an den jeweiligen Drittanbieter und Server-Provider weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt keinerlei Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte - außer magon ist durch Rechtsvorschriften oder staatliche Institutionen dazu verpflichtet.
12.3. Personenbezogene Daten werden zumindest für die Dauer der Geschäftsbeziehung aufbewahrt und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert.
13. Geheimhaltung
13.1. magon unterliegt der Geheimhaltungsverpflichtung hinsichtlich sämtlicher geschäftlicher Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Kontext der Projektarbeit kommuniziert wurden.
13.2. In diesem Rahmen ist magon befugt, zum Zwecke der Referenzierung erbrachte Leistungen zu kennzeichnen und auf der eigenen Homepage zu verlinken.
14. Streitbelegung
Beschwerden und Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten nach Artikel 14 Absatz 1 (ODR-VO):
magon ist jederzeit um ein Einvernehmen mit dem Kunden bemüht. Im Falle einer Beschwerde können Sie uns unter office@magon.io erreichen. Gemeinsam werden wir eine Lösung zu Ihrer Zufriedenheit finden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die OS-Plattform ist eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online Dienstleistungen und Kaufprozesse entstehen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Sitz von magon. Jenes Gericht, in dessen Wirkungskreis der Firmensitz von magon fällt, ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig.
16. Schlussbestimmungen
Sämtliche Neben- und Sondervereinbarungen oder Abweichungen der gennanten Punkte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Wenn einzelne Punkte dieser AGB durch Änderungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.
Die Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur, wenn magon diesen schriftlich zustimmt.